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   KG, 17.05.1979 - 22 U 702/79   

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KG, 17.05.1979 - 22 U 702/79 (https://dejure.org/1979,11999)
KG, Entscheidung vom 17.05.1979 - 22 U 702/79 (https://dejure.org/1979,11999)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 1979 - 22 U 702/79 (https://dejure.org/1979,11999)
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    Spurwechsels nach dem Reißverschlußverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 10.10.1977 - 2 Ws B 131/77

    Reißverschluss; Reißverschlussverfahren; Fahrbahn; Fahrbahnverengung; Parkende;

    Auszug aus KG, 17.05.1979 - 22 U 702/79
    "... Die Anwendung des Reißverschlußverfahrens bedeutet, daß sich das am Weiterfahren in seinem Fahrstreifen gehinderte Fahrzeug nach und nicht vor einem auf dem durchgehenden benachbarten Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen darf (KG 2. Strafsenat, Beschl. v. 10.10.1977, VRS 54, 215 ...).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2019 - 4 U 18/19

    Haftungsverteilung nach Fahrzeugkollision durch grob verkehrswidrigen

    Er darf insbesondere nie darauf vertrauen, dass ihm der Benutzer des durchgehenden Streifens den Vortritt einräumt, sondern muss durch allmähliches, spitzwinkliges Hinübersetzen und vorherige Rückschau und Richtungszeichen dessen Gefährdung vermeiden (KG, Urteil vom 17.05.1979 - 22 U 702/79, juris; Freymann in Geigel, aaO Rn. 215).
  • KG, 19.10.2009 - 12 U 227/08

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Fahrstreifenwechsel

    Dann könnte an eine Mithaftungsquote von ¼ gedacht werden (vgl. KG Urteil vom 17. Mai 1979 - 22 U 702/79).
  • KG, 03.09.2009 - 12 U 136/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Fahrstreifenwechsel

    In einem derartigen Fall kann eine Sorgfaltspflichtverletzung des bevorrechtigten Drittbeklagten vorliegen (Verstoß gegen §§ 1 Abs. 2, 11 Abs. 2 StVO , der auf seinen Vorrang hätte verzichten müssen, und es könnte an eine Mithaftungsquote von ¼ gedacht werden (vgl. KG, Urteil vom 17. Mai 1979 - 22 U 702/79 -).
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